Schutzalter
Das Schutzalter nach deutschem Gesetz bezieht sich auf das Mindestalter, ab dem eine Person in der Lage ist, bestimmte rechtliche Handlungen oder sexuelle Aktivitäten durchzuführen oder zu erleben, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das Schutzalter für sexuelle Handlungen beträgt in Deutschland mindestens 14 Jahre. Das Schutzalter soll Kinder und Jugendliche vor sexuellen Handlungen schützen, zu welchen sie noch nicht bereit sind.