Konsens

Was braucht es für Konsens? Wie kannst du sicher sein dass dein Gegenüber das will, was ihr gerade macht und wieso da auch viele Erwachsene noch ganz viel dazu lernen können.

Ja heißt ja. Nein heißt nein. Vielleicht heißt nicht ja.

Konsens (englisch “consent”) bedeutet in Deutsch Zustimmung, oder Einvernehmlichkeit. Das ist die einzige Regel, die in Sachen Sex immer und überall gilt! Alle beteiligten Personen müssen mit einer sexuellen Handlung einverstanden sein.

Zu Konsens

  1. Konsens funktioniert am besten mündlich, geht aber auch mit Körpersprache.
  2. Konsens kann jederzeit zurückgezogen werden.
  3. Wenn kein Konsens da ist und jemand trotzdem weiterfährt oder anfängt, ist das sexuelle Gewalt.
  4. Höre auf deine innere Ampel: grün=go, orange=warte, rot=höre auf.
  5. Zum Konsens gehört auch, über mögliche STIs Bescheid zu wissen.
  6. Manchmal passieren auch sogenannte Zustimmungsunfälle, die nicht beabsichtigt sind, aber trotzdem (wie bei einem Autounfall auch) sehr verletzend sein können.

1. Konsens funktioniert am besten mündlich, geht aber auch mit Körpersprache.

Manche finden, bei Sex sollte man nicht zu viel labern, sondern einfach wild drauflosvögeln. Was in Filmen oft sehr erotisch und sexy daherkommt, führt in der Realität leider oft dazu, dass die Grenze von jemandem überschritten wird oder sich etwas total doof anfühlt.

Sex ist wie Pizza essen: Manche mögen Ananas auf der Pizza, viele mögen das nicht. Das siehst du einer Person aber nicht an. Vielleicht hat sie sogar eine Ananas-Allergie. Auch das solltest du nicht erst herausfinden, wenn du der Person eine Ananas in den Rachen schiebst.

Genauso solltet ihr miteinander reden, worauf ihr steht und was gar nicht geht. Klar geht das auch mit der Körpersprache. Wenn sich jemand wegdreht, ganz ruhig wird und abwesend wirkt, dann ist das sicher kein gutes Zeichen. Vielleicht ist es aber auch schon zu spät und du hast gerade eine Grenze (unwillentlich) überschritten. Das Schöne am Sex ist, dass wir uns sehr nah sind. Diese Nähe macht uns aber auch sehr verletzlich. Du weißt nie, was eine Person in der Vergangenheit bereits erlebt hat. Für dich scheinbar “harmlose” Berührungen können bei deinem Gegenüber eine unschöne Erinnerung auslösen. Das nennt man Trigger (englisch für Auslöser).

Darüber zu sprechen, was dir und deinem Gegenüber gefällt, kann auch sehr sexy sein und vor allem wird der Sex in der Regel viel besser, wenn ihr euch gegenseitig mitteilt, wo und wie ihr gerne berührt werdet und auf was ihr sonst noch alles so steht.
Im Internet gibt es dafür tolle Listen, wie z. B. diese hier von queer*topia. Die mit einer Person durchzugehen, mit der man Sex hat, kann sehr erotisch sein und auch den Horizont erweitern:

2. Konsens kann jederzeit zurückgezogen werden.

Wer A sagt muss nicht B sagen. Und du kannst es dir auch jederzeit (!) anders überlegen und dein A zurückziehen. Das mag nervig sein, aber ist sehr wichtig. Viele glauben zum Beispiel, wenn sie nach dem Feiern mit jemandem nachhause gehen, dass das bedeutet, dass man Sex haben muss. Das stimmt nicht. Du allein entscheidest, worauf du Lust hast. 

Konsens ist so wie Tee trinken 😉

3. Wenn kein Konsens da ist und jemand trotzdem weiterfährt oder anfängt, ist das sexuelle Gewalt.

Unabhängig wie Gerichte das bewerten, ist Sex ohne Zustimmung kein Sex, sondern Gewalt. Du trägst keinerlei Schuld, wenn dir das passiert! Egal was du anhast. Egal was du angeblich für Signale sendest. Du hast keine Schuld. Lass dich von einer Fachstelle, zum Beispiel einer anerkannten Opferhilfe Beratungsstelle in deiner Nähe, beraten.

Das Gesetz in deinem Land schützt dich vor sexueller Gewalt:

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

  1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
  2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
  3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
  4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
  5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
  6. Eine Liste mit diesen Fachstellen findest du hier.

Das Strafrecht enthält verschiedene Regelungen zu sexueller Gewalt: Unter welches Delikt der Eingriff in die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung fällt, hängt von der Intensität des Übergriffes ab und davon, ob der Täter mit Gewalt oder Drohung gehandelt hat. In Betracht kommen unter anderem die Delikte: 

  • Vergewaltigung, § 201 StGB
  • geschlechtliche Nötigung, § 202 StGB
  • sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, § 205 StGB
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, § 205a StGB
  • sexuelle Belästigung § 218 StGB

Eine Vergewaltigung nach dem österreichischen Strafgesetzbuch liegt dann vor, wenn eine Person durch Gewalt, Freiheitsentziehung oder durch Drohung mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ zum Geschlechtsverkehr (Beischlaf oder dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung) gezwungen wird (§ 201 Abs.1 StGB). Typische Tatmittel sind der Einsatz unmittelbarer körperlicher Gewalt (Schläge u.a.), Festhalten oder Einsperren, Drohung durch Einsatz von Waffen (Messer u.a.), aber auch die Betäubung des Opfers.

Eine Liste mit diesen Fachstellen findest du hier

Das Schweizerische Strafgesetzbuch StGB erfasst gewalttätige Handlungen als Körperverletzung (Art. 123 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), (wiederholte) Tätlichkeit (Art. 125 StGB), sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 StGB).

Eine Person (weiblichen Geschlechts) muss sich aktiv gegen eine sexuelle Handlung wehren, damit diese als Vergewaltigung vor Gericht gewertet wird. Das ist erstens schwierig und zweitens gibt es auch Menschen, die in einer Gefahrensituation erstarren und einfach gar nichts tun oder sagen. Deshalb wird aktuell im Parlament diskutiert, wie man das besser lösen kann. Auch die unnötige Unterscheidung zwischen dem Geschlecht des Opfers und der Art der sexuellen Nötigung soll es künftig nicht mehr geben.

Das Schweizerische Strafgesetz bezeichnet eine Vergewaltigung ausschließlich, wenn “eine Person weiblichen Geschlechts zum Beischlaf” genötigt wird. Aktuell (Stand Februar 23) gilt die sogenannte Widerstandslösung.  

Eine Liste mit diesen Fachstellen findest du hier.

4. Höre auf deine innere Ampel: grün=go, orange=warte, rot=höre auf.

Deine innere Ampel ist dein Wegweiser. Höre auf sie und vergewissere dich immer wieder, wo die innere Ampel deines Gegenübers steht. Am sichersten kannst du das tun, indem du verbal nachfragst: Magst du das? Fühlt sich das gut an? Hast du (noch) Lust? Möchtest du lieber etwas anderes machen? Soll ich weitermachen?

Du kannst aber meistens auch an der Körpersprache deines Gegenübers lesen, wo die innere Ampel gerade steht. Dreht sich die Person zu dir, ist sie aktiv dabei, macht sie lustvolle Geräusche und ist ihre Körperhaltung einladend und sagt “ich will mehr davon”, dann kannst du davon ausgehen, dass die innere Ampel auf Grün steht. Ist die Person eher verkrampft, schaut von dir weg, wirkt abwesend oder macht sogar ein schmerzverzerrtes Gesicht, dann steht die Ampel ziemlich sicher auf Rot oder zumindest Orange. Frage in jedem Fall nach, wenn du unsicher bist.

Orange kann ein verwirrendes Gefühl sein. Lass auch diesem Gefühl Raum. Gib dir etwas Zeit, um herauszufinden, in welche Richtung sich das Gefühl bewegt oder was du brauchst, um wieder klar auf Grün zu schalten. Gönn dir/euch eine kurze Pause. Du könntest zum Beispiel kurz auf die Toilette gehen. Das gibt dir ein Time-Out für dich alleine. Oder besprich dein Gefühl offen mit deinem Gegenüber. Gefühle müssen nicht immer klar sein. Ein cooles Gegenüber versteht das und reagiert nicht genervt. Wenn doch, ist der Fall klar. Zeig die rote Karte und beende die Situation …

«Weil GummiLove aufklärt und dabei auch noch cool ist.»

Hannah Tulnik, Influencerin aus Österreich
Hannah Tulnik

5. Zum Konsens gehört auch, über mögliche STIs Bescheid zu wissen.

Sich mit einer STI (sexuell übertragbaren Infektion) anzustecken, ist nicht cool. Noch viel uncooler ist es, jemand anderen damit anzustecken. Das kann ganz schön unangenehm sein, wenn man die Person dann im Nachhinein benachrichtigen muss, dass du sie womöglich angesteckt hast. 

Wenn du weißt, dass du eine STI hast und es deinem Gegenüber verheimlichst und keine geeigneten Schutzmaßnahmen, wie z. B. ein Kondom, verwendest, kann das sogar als Körperverletzung gelten. Damit machst du dich also strafbar. 

So oder so sollte ich wissen, worauf ich mich einlasse. Ich kann nur zustimmen, wenn ich Bescheid weiß. Also lass dich regelmäßig testen und informiere Menschen, mit denen du Sex hast, wann du dich das letzte Mal hast testen lassen uns welche Risiken du seither eingegangen bist.

6. Manchmal passieren auch sogenannte Zustimmungsunfälle, die nicht beabsichtigt sind, aber trotzdem (wie bei einem Autounfall auch) sehr verletzend sein können.

Es kann (leider) passieren, dass eine Grenze unabsichtlich überschritten wird. Etwas war gut gemeint, ist aber beim Gegenüber nicht gut angekommen. Dann kann man von einem Zustimmungsunfall sprechen. Zustimmungsunfälle passieren während einer eigentlich gewünschten Interaktion. Also ihr wollt zusammen schmusen, fummeln, Sex haben, aber eine bestimmte Berührung oder z. B. eine Stellung geht der anderen Person zu weit oder erinnert sie an etwas Schlechtes.

Zustimmungsunfälle können verschiedene Gründe haben. Signale wurden übersehen oder falsch gedeutet. Vielleicht wurde gar nicht nachgefragt. Vielleicht war es ein Missverständnis.

Der große Unterschied zu sexueller Gewalt ist:

  • Sie ist nicht beabsichtigt.
  • Die Person ist offen, daraus zu lernen.
  • Eine Wiederholung findet nicht statt.

Der Zustimmungsunfall ist kein Freipass für Grenzverletzungen! Es geht nicht darum einfach zu sagen: "Upps, das wollte ich nicht.” Es ist aber auch wichtig zu akzeptieren, dass Menschen auch mal Fehler machen und Unfälle nun einmal passieren. Nachfragen, zusammen reden, klar im Kopf und präsent sein, helfen Unfälle zu vermeiden. Schau dir das Video zum Zustimmungsunfall von "imagining desires” an:

Es gibt ein paar Eselsbrücken, die dir helfen können, Konsens besser zu verstehen und dir zu merken:

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1) Was heisst consent auf Deutsch?
2) Sex ohne Zustimmung/Konsens ist:
3) Was kann ein Anzeichen dafür sein, dass jemand nicht zustimmt?
4) Muss Konsens auch in langfristigen Beziehungen noch erfragt werden?
5) Sollte ich meinem Gegenüber von einer STI erzählen bevor wir Sex haben?
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